Nach dem Erbfall

Erbschein beantragen: Wann braucht man ihn – und wann nicht?

Erbschein beantragen: Wann braucht man ihn – und wann nicht?

Ein Angehöriger ist verstorben. Die Bank verweigert den Kontozugriff, eine Immobilie muss auf die Erben umgeschrieben werden. Der Erbschein ist in vielen Fällen der entscheidende Nachweis. Dieser Ratgeber erklärt, was es damit auf sich hat und wann Sie ihn wirklich brauchen.

Was ist ein Erbschein und wofür wird er benötigt?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Er bescheinigt, wer und zu welchem Anteil Erbe geworden ist. Vereinfacht gesagt handelt es sich um eine Art Ausweis des Erben im Rechtsverkehr.

Praktisch relevant wird er überall dort, wo die Erbenstellung nachgewiesen werden muss: In vielen Fällen fordern ihn Banken, bevor sie Konten freigeben, Guthaben auszahlen oder Wertpapierdepots umschreiben. Auch das Grundbuchamt verlangt einen Nachweis der Erbfolge, damit das Grundbuch auf den oder die Erben umgeschrieben werden kann.

Wann kann auf einen Erbschein verzichtet werden?

Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall erforderlich. Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, reicht häufig eine beglaubigte Abschrift zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus. Das gilt sowohl gegenüber Banken als auch gegenüber dem Grundbuchamt, wenn sich daraus eindeutig ergibt, wer Erbe geworden ist. 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Erbschein gegenüber Banken auch dann nicht erforderlich, wenn das Erbrecht durch andere Dokumente eindeutig nachgewiesen werden kann, etwa durch ein eröffnetes handschriftliches Testament. Viele Banken verlangen in der Praxis jedoch trotzdem einen Erbschein, weil sie die Erbfolge bei handschriftlichen Testamenten häufig nicht selbst abschließend beurteilen wollen und Haftungsrisiken scheuen. Wer möchte, dass Angehörige im Erbfall gegenüber Banken schnell handlungsfähig sind, sollte daher zu Lebzeiten eine notarielle Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Alternativ kann auch eine Kontovollmacht auf dem hauseigenen Vordruck der jeweiligen Bank erteilt werden. Diese wird von den Kreditinstituten erfahrungsgemäß akzeptiert, muss allerdings bei jeder Bank separat erteilt werden. 

Wie wird der Erbschein beantragt?

Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Das ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Antrag sind die Tatsachen darzulegen, aus denen sich das Erbrecht ergibt, etwa das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser oder die Verfügung von Todes wegen, auf die sich der Erbe stützt. Erforderlich sind zudem Angaben zur Größe des Erbteils sowie dazu, ob weitere Erben vorhanden sind. Dem Antrag sind die erforderlichen Dokumente beizufügen, etwa die Sterbeurkunde, Geburtsurkunden oder ein vorhandenes Testament.

Darüber hinaus ist in aller Regel eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Der Antragsteller versichert damit förmlich, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und ihm nichts bekannt ist, was gegen die angegebene Erbfolge spricht. Das ist keine Formsache: Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar.

Das Nachlassgericht prüft den Antrag anschließend von Amts wegen. Je nach Gericht und Komplexität des Falls kann die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kann bei der Vorbereitung und Antragstellung unterstützen und den gesamten Prozess begleiten.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine allgemeine und aus Verständlichkeitsgründen gekürzte Darstellung, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir die Einholung von spezialisiertem anwaltlichem Rat. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Erstgespräch.

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