Für einen klaren Kurs in Ihrer Vermögensnachfolge
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung in allen Bereichen des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und der lebzeitigen Vermögensübertragung.
Erbrechtliche Expertise.
Für all das, was bleibt.
Erbrechtliche Entscheidungen zählen zu den sensibelsten rechtlichen Themen überhaupt. Sie betreffen familiäre Beziehungen, Vermögenswerte, unternehmerische Verantwortung und nicht selten auch persönliche Lebenswerke. Umso wichtiger ist eine Beratung, die fachlich überzeugt und zugleich Ihre individuelle Situation versteht.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Planung lebzeitiger Übertragungen, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei Erbauseinandersetzungen. Dabei entwickeln wir individuelle Konzepte, die Struktur und Klarheit schaffen, Risiken minimieren und Streitigkeiten verhindern.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte. Dabei lösen wir Probleme, meist noch bevor sie überhaupt entstehen.
Erbrecht. Erbschaftsteuerrecht. Lebzeitige Vermögensübertragung.
Hierauf sind wir spezialisiert.
Jeder Fall ist anders. Eins haben alle Fälle jedoch gemein. Am Ende steht immer ein Konzept, das trägt.
Wir setzen klare Prioritäten. Das Wohl unserer Mandanten steht dabei auf Platz eins. Und danach kommt erst einmal lange nichts.
Wissenswert für Ihre Nachfolge
In unseren Ratgebern finden Sie Beiträge zu zentralen Fragen im Erbrecht – verständlich aufbereitet und mit Blick auf die Praxis.
Testament
Geschiedenentestament – Wie lässt sich verhindern, dass der Ex-Partner über die Kinder das Vermögen erbt?
Mit der Scheidung erlöschen sowohl das gesetzliche Erbrecht des früheren Ehegatten als auch seine Pflichtteilsrechte....
Gesetzliche Erbfolge
Wie viel erbt der Ehepartner ohne Testament?
Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Die...
Berliner Testament
Berliner Testament – Was gilt nach dem ersten Erbfall?
Das Berliner Testament sichert den überlebenden Ehegatten ab und bindet ihn zugleich. Mit dem Tod...
Häufig gefragt
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Erbrecht – kurz, präzise und auf den Punkt.
Die Antworten bieten eine erste Einordnung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wann sollte ich mich mit meiner Erbfolge beschäftigen?
Am besten dann, wenn Sie noch alle Optionen haben – also so früh wie möglich. Denn wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge gezielt nutzen, Pflichtteilsansprüche reduzieren und Konflikte unter seinen Angehörigen von vornherein vermeiden. Viele erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere im Steuerrecht – setzen voraus, dass ausreichend Zeit bleibt. Wer erst im Ernstfall handelt, zahlt oft mehr und hat weniger Spielraum.
Brauche ich ein Testament?
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie entspricht jedoch nicht immer dem, was sich der Verstorbene für seine Familie wünscht. Bei kinderlosen Ehegatten erbt der überlebende Partner nicht zwingend allein – Eltern oder Geschwister des Verstorbenen erben mit. Bei Paaren mit Kindern und einem gemeinsamen Haus fehlt dem Überlebenden oft die Liquidität, um jedem Kind seinen Anteil auszuzahlen. Und in Patchwork-Konstellationen führt die gesetzliche Erbfolge mitunter zu Ergebnissen, die niemand so gewollt hat. Ein Testament schafft Klarheit und stellt sicher, dass Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie es möchten.
Ich habe bereits ein Testament – muss ich trotzdem etwas tun?
Nicht zwingend. Gesetze ändern sich, Vermögen wächst, Kinder werden geboren, Ehen werden geschlossen, getrennt oder geschieden. Was vor zehn Jahren sinnvoll war, kann heute rechtlich lückenhaft, steuerlich ungünstig oder schlicht überholt sein. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob Ihre Regelung noch trägt. Und wenn nicht, passen wir diese an.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch am Nachlass und steht Kindern, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch Eltern des Verstorbenen zu. Er greift in der Regel dann, wenn die Berechtigten durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Dabei wird der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe. Er hat keinen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände und kein Mitspracherecht bei der Verteilung. Er erhält einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils. Dieser ist im Regelfall sofort mit dem Erbfall fällig und durch die Erben in bar zu erfüllen.
Kann ich durch frühzeitige Gestaltung Erbschaftsteuern sparen?
In vielen Fällen ja. Das Gesetz gewährt nahen Angehörigen erhebliche Freibeträge: Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erwerben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Diese Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre und lassen sich durch frühzeitige Übertragungen mehrfach nutzen. Hinzu kommen Bewertungsspielräume bei Immobilien, die Steuerfreiheit für das Familienheim und weitreichende Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Wer die Gestaltungsspielräume kennt und vorausschauend einsetzt, kann die steuerliche Belastung erheblich reduzieren.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung, das zunehmende Alter – es gibt viele Gründe, warum ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt für diesen Fall, wer für Sie handelt: in finanziellen Angelegenheiten, in Gesundheitsfragen und in persönlichen Belangen. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer und das muss nicht die Person sein, die Sie sich wünschen. Die Vorsorgevollmacht stellt damit sicher, dass Ihr Wille auch dann zählt, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können.
Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie ist keine freiwillige Verbindung, sondern eine Zwangsgemeinschaft kraft Gesetzes.
Bei einer Erbengemeinschaft wird der gesamte Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben. Das bedeutet: Alles gehört allen – kein Miterbe hat ein Recht an einem bestimmten Nachlassgegenstand. Auch Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände, etwa der Verkauf einer Immobilie, sind im Regelfall nur gemeinschaftlich möglich.
In der Praxis gestaltet sich die Abwicklung der Erbengemeinschaft häufig als langwierig und konfliktreich. Wie schnell die Auseinandersetzung gelingt, hängt insbesondere davon ab, ob die Miterben an einem Strang ziehen.
Mitgliedschaften
Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen
Ob Sie Ihre Nachfolge frühzeitig regeln, ein Testament rechtssicher gestalten oder erbrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten – wir nehmen uns Zeit und entwickeln eine Strategie, die wirklich zu Ihnen passt.