Das Berliner Testament ist die häufigste Form des Ehegattentestaments. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen im Regelfall die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Es sichert den überlebenden Ehegatten ab – geht aber mit einer gewissen Bindungswirkung einher.
Die Bindungswirkung tritt jedoch erst mit dem ersten Erbfall ein. Solange beide Ehegatten noch leben, können sie das bestehende Testament gemeinsam aufheben, ergänzen oder durch ein neues ersetzen.
Auch jeder Ehegatte allein kann das Berliner Testament widerrufen – selbst gegen den Willen des anderen. Die Freiheit des Widerrufs gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Das Gesetz stellt an den Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen – also solcher Verfügungen, die die Ehegatten im Vertrauen auf die Verfügung des anderen getroffen haben und die miteinander stehen und fallen sollen – erhöhte formelle Anforderungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der andere Ehegatte vom Widerruf erfährt und die Möglichkeit erhält, hierauf zu reagieren und seinerseits neu zu testieren. Die Widerrufserklärung muss daher notariell beurkundet werden und dem anderen Ehegatten zugehen. Eine Erklärung allein gegenüber dem Notar reicht nicht.
Wichtige Konsequenz: Die wechselbezüglichen Verfügungen des Berliner Testaments stehen und fallen miteinander. Wer die Erbeinsetzung des anderen widerruft, verliert damit automatisch auch seine eigene, denn die Verfügungen sind untrennbar miteinander verbunden.
Mit dem Tod des ersten Ehegatten ist der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Welche Handlungsspielräume dann noch bestehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Berliner Testament – Was gilt nach dem ersten Erbfall?“.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine allgemeine und aus Verständlichkeitsgründen gekürzte Darstellung, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir die Einholung von spezialisiertem anwaltlichem Rat. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Erstgespräch.