Gesetzliche Erbfolge

Erbt mein Ehepartner, wenn wir getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind?

Ja, im Grundsatz schon. Das Getrenntleben allein hat keine erbrechtlichen Auswirkungen. Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, bleibt der getrenntlebende Ehepartner gesetzlicher Erbe und auch pflichtteilsberechtigt.

Aber: Das gesetzliche Erbrecht einschließlich des Pflichtteilsanspruchs kann bereits vor der Scheidung entfallen, wenn zum Zeitpunkt des Todes ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt und dem anderen Ehepartner gerichtlich zugestellt worden war. Für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts verlangt das Gesetz dabei, dass die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen und der Verstorbene die Scheidung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Mit diesem Ausschluss sind in der Praxis jedoch einige rechtliche Hürden und Fallstricke verbunden. Entscheidend ist vor allem, dass der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner noch zu dessen Lebzeiten vom Gericht zugestellt worden ist.

Gut zu wissen: Wer getrennt lebt und sichergehen möchte, dass der Ehepartner nicht mehr erbt, sollte frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Denn bis das Erbrecht des getrennt lebenden Ehepartners entfällt, kann eine gefährliche Lücke entstehen, etwa wenn das Scheidungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde oder das Trennungsjahr noch läuft. Eine erste Schutzmaßnahme kann die Errichtung eines Testaments sein, mit dem der getrenntlebende Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Allerdings bleiben dabei Pflichtteilsansprüche bestehen. Dem enterbten Ehepartner steht damit der gesetzliche Mindestanspruch auf eine Geldzahlung aus dem Nachlass zu. Weitergehenden Schutz bietet ein notariell beurkundeter Erb- und Pflichtteilsverzicht, der etwa im Rahmen einer Trennungsvereinbarung erklärt werden kann. Auch ein bestehendes gemeinschaftliches Testament (z. B. ein Berliner Testament), ein etwaiger Erbvertrag und die Bezugsrechte aus einer Lebensversicherung sollten in dieser Situation dringend überprüft werden. 

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine allgemeine und aus Verständlichkeitsgründen gekürzte Darstellung, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir die Einholung von spezialisiertem anwaltlichem Rat. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Erstgespräch.

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