Gesetzliche Erbfolge

Wie viel erben Eltern ohne Testament?

Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Im Grundsatz erben dabei die Kinder des Verstorbenen (im Erbrecht: Erblasser) sowie dessen weitere Nachkommen (Enkel, Urenkel etc.). Die Eltern erben hingegen nicht. 

Demgegenüber erben die Eltern erst dann, wenn keine lebenden Nachkommen des Verstorbenen mehr vorhanden sind. War der Erblasser verheiratet, ist dabei zunächst die Erbquote des überlebenden Ehepartners zu ermitteln. Der verbleibende Rest steht den Eltern zu. Leben beide Eltern noch, erhalten sie diesen Rest zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten in der Regel dessen Kinder an seine Stelle. Sie teilen sich den Erbteil untereinander auf, den der verstorbene Elternteil erhalten hätte.

Beispiele:

  1. Der unverheiratete Erblasser hinterlässt seine beiden Eltern und ein Kind. In diesem Fall ist das Kind Alleinerbe und die Eltern von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
  2. Der kinderlose und geschiedene Erblasser ist Einzelkind und hinterlässt lediglich seine Mutter, sein Vater ist bereits verstorben. Da der Erblasser keine Geschwister hat, fällt der Anteil des Vaters an die Mutter. Die Mutter ist damit Alleinerbin.
  3. Der kinderlose Erblasser hinterlässt seine beiden Eltern sowie seine Ehefrau (Zugewinngemeinschaft). In diesem Fall steht der Ehefrau ein gesetzlicher Erbteil von drei Viertel zu (vgl. den Beitrag zum gesetzlichen Ehegattenerbrecht). Die verbliebene Restquote von einem Viertel wird zu gleichen Teilen auf die Eltern aufgeteilt. Jedes Elternteil erbt damit ein Achtel (1/4 x 1/2 = 1/8).  

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine allgemeine und aus Verständlichkeitsgründen gekürzte Darstellung, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir die Einholung von spezialisiertem anwaltlichem Rat. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Erstgespräch.

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